Ernennung einer / eines Behindertenbeauftragten

Gemeinsamer Antrag der Grünen, FWG und SPD

 

Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird beauftragt, eine Behindertenbeauftragten / einen Behindertenbeauftragten als Ansprechperson für alle Friedrichsdorfer Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zum Thema Inklusion, Behinderung und Barrierefreiheit haben, zu ernennen.

Diese/r vertritt die Rechte von Menschen mit Behinderung und hat die Aufgabe, die Teilhabe und Integration der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben in Friedrichsdorf zu fördern und zu ermöglichen. Der / die Behindertenbeauftragte wird bei städtischen Vorhaben frühzeitig beteiligt.

Begründung

Menschen mit Behinderungen lt. Hessischem Behinderten-Gleichstellungsgesetz sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.  Barrieren finden sich in allen Lebensbereichen: beim Bauen und Wohnen, bei der Mobilität, bei der Wahrnehmung kultureller Angebote, auf Sportanlagen oder auf Spielplätzen– um nur einige Beispiele zu nennen. Mit der Ernennung einer / eines Behindertenbeauftragten sollen die Interessen von Menschen mit Behinderung deutlich mehr in den Fokus rücken.

Der / die Behindertenbeauftragte soll zudem auf Vereine und Verbände, Selbsthilfegruppen sowie den Trägern von Angeboten für Menschen mit Behinderung zugehen, um die Einführung eines Inklusionsbeirats in Friedrichsdorf vorzubereiten.

 

Die Einrichtung einer neuen Stelle im Stellenplan soll damit nicht verbunden sein.