Vorlage eines jährlichen Wohnungsentwicklungsberichts

Antrag:
Der Magistrat wird gebeten jährlich einen Wohnungsentwicklungsbericht vorzulegen. Dieser soll mindestens enthalten:

  • die Anzahl der Wohnungen im städtischen Eigentum aufgeschlüsselt nach Größe und Verwendung, eine Liste der Wohnobjekte mit Belegungsrechten durch die Stadt mit Anzahl und Ablaufdatum der Belegungsrechte; hierfür ist auch der Verlauf über die Jahre darzustellen,
  • die Anzahl bei der Stadt gemeldeten wohnungssuchenden Haushalte aufgeschlüsselt nach Haushaltsgröße; hierfür ist auch ein Verlauf über die Jahre darzustellen,
  • Zielvorstellungen bei der Schaffung von Wohnraum,
  • Planungen hinsichtlich des Erwerbs von Grundstücken, des Baus von städtischen Wohnungen oder des Kaufs von Belegungsrechten mit einem Zeithorizont von 3 Jahren und Darstellung eines prognostizierten Verlaufs.

Der Bericht ist jeweils mit Stichtag 31.12. den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Begründung:
Durch die insgesamt prosperierende Entwicklung des Rhein-Main-Gebiets wird auch in Friedrichsdorf Wohnraum immer teurer, viele Menschen finden keine für ihre Einkommensverhältnisse angemessene Wohnungen. Künftig wird in Friedrichsdorf sogar die Mietpreisbremse gelten. Erst in den letzten Jahren wurden in Friedrichsdorf Beschlüsse für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gefasst, die nun nach und nach greifen werden. Für die be- und entstehenden Bedarfe ist dieses Angebot an bezahlbarem Wohnraum nicht ausreichend, so dass es weiterer Anstrengungen und einer intensiven Steuerung bedarf. Grundlage hierfür soll ein jährlicher Wohnungsentwicklungsbericht sein, auf dessen Grundlagen weitere Maßnahmen beschlossen werden können.