Auswirkungen Tempo 30 in Friedrichsdorf

Antrag:
Der Magistrat wird gebeten darzulegen, auf welchen Straßen bzw. auf wie vielen Straßenkilometern in Friedrichsdorf noch Tempo 50 erlaubt ist, und welcher Aufwand für die Stadt bei Umstellung auf ein generelles Tempolimit 30 km/h mit Tempo 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen entstehen würde. Die Ergebnisse sind im Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr vorzustellen.

Begründung:
Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Antrags „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ unter anderem beschlossen es Kommunen durch eine Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, Innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für ganze Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen, und in Modellprojekten zu untersuchen, wie es sich auf den Straßenverkehr in Kom­munen auswirkt, wenn ein generelles Tempolimit von 30 km/h angeordnet und nur auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 zugelassen wird. Ziel ist es, bessere Rahmenbedingungen für den Verkehr von Fahrrädern, E-Fahr­rädern und Lastenfahrrädern zu schaffen, und den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Mit diesem Antrag soll die Situation in Friedrichsdorf als weitere Diskussionsgrundlage dargestellt werden.